Gemäß den EU-Richtlinien hat die QHAL zum Jahr 2001 den sogenannten Equidenpass eingeführt, der immer dann mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist, wenn ein Pferd von einem Bestand in den nächsten gebracht wird. Dies ist bei jedem Transport der Fall, sei es zum Turnier, in die Pferdeklinik, beim Umzug in einen anderen Stall oder einfach nur beim Ausflug zum befreundeten Reitstall. Über Sinn und Unsinn dieser Maßnahme kann man lange diskutieren. Fakt ist jedoch, dass jeder Pferdebesitzer, der keinen Equidenpass für sein Pferd besitzt, streng genommen eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit entsprechendem Bußgeld bestraft werden kann.
Auch wenn die Behörden dies bislang nicht stark zu verfolgen scheinen: im Falle des Falles können sich ärgerliche, wenn nicht sogar dramatische Auswirkungen ergeben. Das Bezahlen eines Bußgeldes beim Transport ist dabei noch das geringste. Muss ein Pferd getötet werden, darf es ohne Equidenpass nicht mehr geschlachtet werden. Bereits im vergangenen Jahr gab es laut FN mehrere Fälle in Deutschland, wo Pferdebesitzer, die ihr Pferd ohne den notwendigen Pass schlachten ließen, mit Bußgeldern im vierstelligen Bereich belegt wurden. Auch die Pferdeschlachter und Tierkörperbeseitigungsanlagen dürfen keine Pferde mehr ohne Pass annehmen, sofern sie zur Gewinnung von Lebensmitteln oder Tiermehl dienen sollen. Also muss der Kadaver in die Tierkörperverwertungsanstalt gebracht werden, was momentan nur eine geringe Summe kostet. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, wann dies als teurer ‚Sondermüll’ mit hohen Entsorgungsgebühren belegt wird.
Wirklich dramatisch kann es bei einem Seuchenausbruch werden wie beispielsweise bei Maul-und Klauenseuche. Pferde ohne Equidenpass dürfen dann beispielsweise nicht mehr im Krankheitsfalle in eine Klinik transportiert werden. Schlimmstenfalls können sie sogar der Tötung unterliegen!
Gleichgültig, wie man zum Equidenpass steht: er bietet nur Vorteile - und kann im schlimmsten Fall das Leben Ihres Pferdes retten. Der Equidenpass ist bei der Geschäftsstelle der Quarter Horse Association Luxembourg erhältlich. Er kostet für WRAL-, QHAL und PHAL-Mitglieder Mitglieder 40,- Euro (Nichtmitglieder 65,- Euro).