DER EQUIDENPASS & DER CHIP
Pferde, die vor dem 1. Juli 2009 ordnungsgemäß identifiziert wurden - das heißt einen korrekten Equidenpass ausgestellt in Heftformat besitzen - gelten auch weiterhin ohne Chip als konform identifiziert.
- Alle übrigen Pferde, die bis zum 1. Juli 2009 noch nicht korrekt identifiziert wurden (kein gültiger Equidenpass vorhanden oder lediglich ein loser Identifizierungsschein), müssen nach der neuen EU-Verordnung bis zum 31. Dezember 2009 gechipt werden
und einen Equidenpass ausgestellt bekommen.
- Bei Fohlen, die nach dem 30. Juni 2009 geboren wurden gilt grundsätzlich die Regel, dass diese bis zum 31. Dezember ihres Geburtsjahrganges oder innerhalb der ersten sechs Lebensmonate - je nachdem, welche Frist später abläuft – mittels Chip und
Equidenpass zu identifizieren sind.
- Eine Ausnahmeregelung besteht für Schlachtequiden, die mit weniger als 12 Monaten in Luxemburg geschlachtet werden. Hier besteht lediglich eine Kennzeichnungspflicht mittels „Identifizierungsschein“: dessen Gültigkeit läuft nach Erreichen eines Alters von 12 Monaten ab
Antragsformular.pdf
Ausschreibung vom Ministerium