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NEUE PFERDEGESETZGEBUNG - WISSENSWERTES ÜBER DIE PFERDEKENNSZEICHNUNG

ACHTUNG: AB SOFORT BENÖTIGT MAN EINE TIERTRANSPORTBESCHEINIGUNG ZUM TRANSPORTIEREN VON TIEREN. Ausserhalb Luxemburgs werden jetzt auch private Tiertransporte kontrolliert. Bei nichtvorzeigen dieser Bescheinigung werden Strafen zwischen 250 und 2500€ einkassiert. ( Laut Aussagen von Betroffenen). In Belgien wurden die Transporte zurück zur Grenze eskortiert, in Dänemark komplett immobilisiert bis zum Eintreffen einer Person mit Bescheinigung!

Das Veterinäramt (Tel: 2478-2478) gibt Auskunft über die Kurse und Abschlussprüfungen.

Desweiteren müssen alle Neuanträge für Equidenpässe mit einer Chipnummer versehen sein. In Belgien z.B. müssen alle Pferde ausnahmslos gechipt sein!

 

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